Affiliate Links
Affiliate Links fungieren als Vermittler zwischen zwei Partnern und leiten potenzielle Kunden zum beworbenen Produkt. Damit verbunden ist eine entsprechende Vermittlerprovision. Lesen Sie hier, welche Arten von affiliaten Links es gibt und wie es mit den Regelungen zur Kennzeichnung aussieht.
Affiliate Marketing ist eine Werbeform, die auf Internetseiten Verwendung findet. So kann man zum Beispiel auf einem Blog, in einem Post auf Social Media oder unter einem Video ein Produkt, eine Dienstleistung oder auch allgemein eine bestimmte Seite verlinken, sodass potenzielle Kunden zum Beispiel einen Kauf tätigen können.
Stellen Sie sich zum Beispiel vor, jemand dreht eine Videoanleitung, um ein Insektenhotel zu bauen und lädt diese auf YouTube hoch. Angenommen, es handele sich um ein vorgefertigtes DIY-Angebot von einem bestimmten Anbieter.
Der Videoersteller könnte unter dem Video einen Link zu dem Angebot setzen und somit dafür werben. Sobald die Person dafür vergütet wird (Provision), handelt es sich um einen affiliaten Link. Übergreifend bezeichnet man dies als Affiliate Marketing.
Den Händler bzw. Verkäufer nennt man auch Merchant, während der vermittelnde (also quasi der verlinkende) Partner als Affiliate bezeichnet wird. Leider kann nicht pauschal beantworten, wie viel man als Affiliate damit verdienen kann, denn die Provision kann durch verschiedenste Aspekte bestimmt werden, darunter die Zeitspanne, Klicks oder Kaufabschlüsse. Sie sehen also, dass die Berechnung sich stark unterscheiden kann.
Welche Arten von Affiliate Marketing gibt es?
Wie bereits angedeutet, gibt es beim Affiliate Marketing mehrere Provisionsmodelle. Eines davon ist Pay–per–Sale, also Bezahlung pro Verkauf. In diesem Fall würde der Klick auf den Link allein also nicht reichen. Ebenso gibt es das Modell Pay–per–lead. In anderen Worten bedeutet dies Bezahlung pro Handlung. Damit können verschiedene Dinge gemeint sein, zum Beispiel ein Klick, ein Kauf, eine Newsletter Anmeldung oder ein Download.
Weitere Modelle sind u. a. Pay–per–Click, Pay–per–View oder Lifetime Commission. Die ersten beiden sind wahrscheinlich selbsterklärend, denn die Bezeichnungen verraten es bereits. Bei diesen Affiliate Links wird per Klick oder per Aufruf bezahlt.Anders sieht das aus bei der Lifetime Comission. Hier geht es darum, dass der Vermittler über die ganze Dauer hinweg eine Provision erhält, also zum Beispiel bei Abonnements.
Muss man Affiliate Links kennzeichnen?
Sobald nicht erkennbar ist, dass es sich um eine werbliche Empfehlung handelt, muss ein Affiliate Link gekennzeichnet werden. Wie genau das passieren muss, ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Sicherlich ist Ihnen auch schon oft die Kennzeichnung von Affiliate Links mit Sternchen begegnet. Dazu müssen Sie auch immer einen erkennbaren Hinweis anfügen, damit der Nutzer nicht getäuscht wird.Zwar ist das eine sehr beliebte und somit auch häufig verwendete Methode, aber auf der (rechtlich) sicheren Seite sind Sie damit nicht. Denn ob dieser Hinweis genügt, ist nicht abschließend geklärt.Wenn Sie Ihre Affiliate Link hingegen eindeutig mit dem Begriff „Werbung“ oder „Anzeige“ bezeichnen, dürfte die Lage rechtssicher sein. Idealerweise heben Sie die Anzeigen auch optisch hervor, zum Beispiel durch einen Rahmen.
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